die erste Frage, die man sich stellen muss, ist: Warum müssen wir über die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Zuwanderungsbiographie sprechen? Die Antwort ist: Weil sie mit enormen Zugangsbarrieren zu kämpfen haben. Egal, ob sie seit einem Jahr oder seit Jahrzehnten hier leben.
Das Problem liegt nicht etwa darin, dass Geflüchtete nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar sind oder schlichtweg keine Lust haben zu arbeiten, sondern dass Bundesgesetze den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren oder gar verhindern. Das problematisieren die Betroffenen und die Unternehmen.
Immer wieder werde ich gefragt: Warum darf ich nicht arbeiten? Warum ist es so schwer für mich, einen Job zu bekommen? Warum wird mein Abschluss nicht anerkannt, meine Erfahrungen nicht wertgeschätzt? In meiner Heimat war ich Bäcker, Ärztin, Krankenpfleger, Lehrerin.
Es macht nicht nur etwas mit der Biografie derer, die direkt davon betroffen sind, sondern auch mit den nachfolgenden Generationen – sprich den Kids.
Ich will das mal deutlich machen anhand meiner eigenen Biografie. Ich habe nie begriffen, weshalb der deutsche Staat es sich leistet, auf Fachkräfte zu verzichten. Später schon. Das Motiv lautet: Es muss für euch schwerer sein hier anzukommen. Ich bin in die Politik gegangen, weil ich es nicht begreifen konnte, dass meine Eltern, die beide studiert haben, hier in Deutschland nur Helfertätigkeiten machen konnten. Sie sind etlichen Berufen nachgegangen. Sie haben als Reinigungskräfte, als Küchenhilfe, als Helfer in der Fleischerei oder als Pflegehelferin gearbeitet.
Das Studium meiner Mutter wurde erst vor einigen Jahren als Abitur anerkannt. Vorher war es quasi so, als hätte sie nie einen Tag in der Schule besucht. Meine Mutter lebt seit 27 Jahren in Deutschland.
Die meisten Eltern wünschen sich für ihre Kinder, dass sie es einmal besser haben. Andere wünschen sich, dass ihre Kinder einfach nur die gleichen Startbedingungen haben, wie alle anderen Kinder um sie herum. Deshalb hat meine Mutter sich nie beschwert. Es ging darum, dass wir vier Kids einmal Studieren oder eine Ausbildung machen können.
Aber ich beschwere mich.
Die meisten von Ihnen kennen vielleicht die Geschichte des Taxifahrers, der zuvor in einem anderen Land studiert hat. Viele migrantische Familien kennen es aus ihrer eigenen Biografie.
Es geht mir nicht darum, dass Helfertätigkeiten nicht wertzuschätzen sind. Ganz im Gegenteil. Ohne sie ginge es nicht. Es geht darum, dass man als Mensch mit Fluchtgeschichte nicht die Wahl hat zu entscheiden, dem Beruf nachzugehen, für den man qualifiziert ist.
In den letzten Jahren hat sich viel getan in der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und das vor allem, weil politische Entscheidungsträger*innen den Bedarf gesehen haben. Fachkräfte fehlen überall. Aber ich sage auch ganz klar: Es darf nicht nur davon abhängen, dass der Staat gerade einen Mangel anerkennt und deshalb im eigenen Interesse handelt. Es muss auch im Interesse derer geschehen, die sich auch etwas Besseres hätten vorstellen können, als ihre Heimat verlassen zu müssen.
Zeitgleich zu den Verbesserungen, gibt es aber wiederum politische Entscheidungen in Berlin, die es wieder erschweren werden. Und auch deshalb beschwere ich mich.
Das Migrationspaket des Bundes mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz besagt, dass Asylsuchende und Geduldete sehr viel länger in Landesaufnahmeeinrichtungen leben müssen als bisher. Dadurch könne viele über Monate oder sogar Jahre hinweg keine Arbeitsförderungsleistungen erhalten.
Seit dem 1. August werden nur noch Syrien und Eritrea als „Länder mit guter Bleibeperspektive“ definiert. Mit schlechter Bleibeperspektive lässt es sich schwer arbeiten. Nur 16 Prozent der Asylsuchenden in Schleswig-Holstein stammen in diesem Jahr aus Syrien und Eritrea, also pauschal gute Bleibeperspektive. Der Rest: schlechte Bleibeperspektive.
Und auch deshalb beschwere ich mich, weil die Unterscheidung nach guter und schlechter Bleibeperspektive eine politische Entscheidung der Bundesregierung ist. Diese Unterteilung erschwert den Zugang zu Integrationsleistungen und hat nichts mit der Realität zu tun, denn Menschen mit schlechter Bleibeperspektive werden für eine Zeit und viele ihr Leben lang hier bleiben und das weiß die Bundesregierung und sie handelt trotzdem so.
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen grundsätzlich keiner Beschäftigung nachgehen.
Auch deshalb beschwere ich mich.
Diese Form von Politik verhindert Teilhabe auf allen Ebenen. So wird es Menschen gesellschaftlich als auch beruflich noch schwieriger gemacht, hier Fuß zu fassen.
Das heißt, was tun wir eigentlich auf Landesebene? Oftmals korrigieren wir, was der Bund an problematischen Gesetzen auf den Weg bringt. Wir sehen hier vor Ort, dass wir Menschen brauchen und die Menschen wollen und finden deshalb Lösungen.
In Schleswig-Holstein versuchen wir mit dieser bundespolitischen Realität umzugehen. Durch Projekte wie ‚Alle an Bord‘ und ‚HAYATI‘ haben wir es geschafft, dass wir Ende 2018 9.603 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte unter der Gruppe der Geflüchteten hatten. Dies ist ein Anstieg um 49,9 Prozent gegenüber 2017.
Ich möchte an dieser Stelle noch Minister Buchholz für den Bericht danken und auch Staatssekretär Rohlfs, weil ich finde, dass viele gute und hilfreiche Maßnahmen aus dem Wirtschaftsministerium kommen.
Zum Schluss will ich noch eins sagen, weil es zu selten anerkannt wird. Ohne die zahlreichen Menschen mit Zuwanderungsbiographie, die heute schon in Schleswig-Holstein und auch im Rest der Republik einer Arbeit nachgehen, würde unsere Gesellschaft zusammenbrechen. Das verdient Anerkennung und keine Zugangsbarrieren.
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