Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,
liebe Gäste auf der Tribüne,
vielleicht wird es einen Moment geben, in dem es Gleichstellungsbeauftragte nicht mehr geben muss, weil wir in einer vollständig gleichberechtigten und gleichgestellten Gesellschaft leben.
Dieser Moment ist bestimmt nicht jetzt und er wird sicherlich von Antifeministen wie Ihnen eingeleitet werden. Gesetzesentwürfe müssen in den Ausschuss überwiesen werden, aber Sie wissen ganz genau, dass wir Ihrem Gesetzesentwurf am Ende des Prozesses nicht zustimmen werden.
Ich habe es in meiner letzten Rede zum Thema Frauenpolitik bereits gesagt und wiederhole es gerne wieder. Wir haben eine Verfassung, ein Grundgesetz und da steht in Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Auch in unserer Landesverfassung haben wir das in Artikel 9 festgehalten.
Da steht nicht, der Staat schafft Instrumente zur Sicherung von Gleichberechtigung und der Beseitigung bestehender Nachteile ab, initiiert durch antifeministische Parteien.
Wir werden uns im Ausschuss also mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen müssen und ich kann Ihnen nur sagen, dass Sie damit eigentlich nur eines bewirken:
Sie werden den Gleichstellungsbeauftragten eine Bühne geben, für die wichtige Arbeit, die sie leisten.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben vielfältige Aufgaben in der Verwaltung, für Bürger*innen, in politischen Gremien und sie leisten natürlich auch Öffentlichkeitsarbeit für dieses Thema. Sie sind dafür zuständig, dass in all diesen Bereichen gleichstellungspolitische Aspekte immer mitgedacht werden. Das ist kein leichter Job. Sie stoßen an vielen Stellen auf Widerstände. Ihre Arbeit wird regelmäßig in Frage gestellt und sie werden oft davon abgehalten ihre eigentliche Arbeit zu machen.
Und deswegen will ich mich in meiner Rede darauf konzentrieren, vor welchen Herausforderungen wir als Gesellschaft stehen und damit natürlich auch die Gleichstellungsbeauftragten.
Wir leben in Zeiten, in denen die Errungenschaften von Feminist*innen dazu geführt haben, dass viele Frauen rechtlich gleichgestellt sind. Wenn man sich aber die Mühe macht, ins Detail zu gehen, dann merken wir an vielen Stellen, wo gesellschaftliche Ungleichbehandlungen nach wie vor auf der Tagesordnung stehen.
Frauen sind an vielen entscheidenden Stellen eben noch nicht repräsentiert.
Politik, Wirtschaft, Verwaltung und an vielen anderen Orten. Und da geht es nicht um einen Selbstzweck, sondern darum, dass unsere Entscheidungen von unseren Lebensrealitäten geprägt sind. Sprich, bin ich ein Mann, bin ich eine Frau, bin ich weiß, bin ich Schwarz, bin ich ein Mensch mit Behinderung oder ohne?
Frauen dürfen nicht selbstbestimmt über ihre Körper in der Frage von Schwangerschaftsabbrüchen handeln. Stichwort Paragraf 219a.
Frauen verdienen weniger. Frauen sind mehr für Care-arbeit verantwortlich. Und die Liste geht noch weiter. Deshalb sind wir bestimmt nicht an dem Punkt, bei dem Gleichstellung schon erreicht ist.
Selbst Gesetze zur Gleichstellung, die bereits bestehen, bedürfen Ihrer Durchsetzung. All diese gleichstellungspolitischen Aspekte, müssen ja auch vor Ort gelebt und praktiziert werden. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leisten genau diese Arbeit ganz konkret vor Ort.
Ich habe es schon einmal gesagt und wiederhole es auch gerne wieder: Sie schaffen es tatsächlich mit solchen Anträgen immer wieder, bei Themen, bei denen durchaus Kontroverse besteht, eine Einigkeit herbeizuführen. Keine*r will rückwärtsgewandter sein als Sie.
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