Minderjährige, die nach Deutschland gekommen sind, mindestens vier Jahre hier leben, zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, deutsch sprechen und vieles mehr, haben die Möglichkeit hier zu bleiben. Erwachsene, die seit mindestens acht Jahren hier sind und ähnliche Bedingungen erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihren Aufenthalt dadurch zu verfestigen.
Diese Regelung gibt es seit 2015. Eine kleine Anfrage des damaligen grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck an die Bundesregierung hat jedoch gezeigt, dass leider nicht allzu viele Menschen davon profitieren. Woran genau es liegt, konnte die Bundesregierung leider nicht beantworten. In unserem Antrag bitten wir die Landesregierung deshalb, sich auf Bundesebene für drei Punkte einzusetzen:
Erstens, dass die gesetzliche Regelung nach § 25 a) und § 25 b) AufenthG mehr Anwendung findet. Wenn es schon positive Impulse aus der Bundesregierung gibt, dann müssen diese auch angewandt werden.
Zweitens, dass diese Regelung für junge Heranwachsende bis 27 Jahre gilt. Es nutzt nämlich niemandem, wenn die Regelungen auf Grund der Altersbeschränkung nicht realistisch sind, wenn Sprachkenntnisse und Integrationsleistungen längst erfüllt sind, die Betroffenen aber noch Jahre warten müssen bis sie die Frist von vier Jahren erreicht haben.
Aktuell ein Fall aus Pinneberg: Einem jungen Mann, der top integriert ist, perfekt deutsch spricht und sich eine Zukunft in Schleswig-Holstein aufgebaut hat, droht nun kurz vor Ablauf der vier-Jahres-Frist die Abschiebung. Sowas könnte man durch die gesetzliche Veränderung verhindern.
Und drittens, dass die Bundesregierung in der Aufenthaltsverordnung das Kriterium der Zumutbarkeit in Bezug auf die Kosten der Passbeschaffung überarbeitet.
Ich möchte das einmal veranschaulichen: Es ist meiner Meinung nach für die Betroffenen unzumutbar, wenn beispielsweise eritreische Botschaften tausende Euro und eine Reueerklärung verlangen, damit man seine Dokumente bekommt. Fortan soll man dann auch noch eine Zwangssteuer in Höhe von zwei Prozent an den eritreischen Staat abführen. Mit diesem Geld wird ein Unrechtsstaat subventioniert. Das kann man nicht ernsthaft wollen und da muss die Bundesregierung tätig werden!
Und ich musste gestern bei der Debatte um Wohnungspolitik ein wenig über meinen Kollegen Tietze schmunzeln, der nicht ganz nachvollziehen konnte, dass sich so viele in eine für sie fachfremde Debatte eingeworfen haben. Es ist der Fluch der Flüchtlingspolitik, dass sich selbst der Bundesverkehrsminister in flüchtlingspolitische Debatten einmischt.
Es erschwert die Debatten ungemein, weil viel von gefühlter Wahrheit gesprochen wird, viel angenommen und weniger gewusst wird. Und es ist übrigens absolut nicht im Interesse von Geflüchteten selbst oder derer, die sich für sie stark machen, dass das Thema – bei massiv rückläufigen Zahlen – tagtäglich diskutiert wird. Ich finde es wichtig, dass wir das Thema lösungsorientiert diskutieren, uns überlegen, wo es Fehler im System gibt und versuchen, diese zu beheben.
Uns reicht es natürlich nicht einfach nur mit dem Finger auf den Bund zu zeigen, sondern wir gucken natürlich auch bei uns nach. Die Zahlen in Bezug auf die Anwendung der Bleiberechtsregelung sind in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt besser. Aber auch wir stellen uns die Frage, wie wir da besser werden können. Und deshalb sind wir als Koalition mit dem Innenministerium im engen Austausch über die Frage der Mitwirkungspflichten, die wir im Koalitionsvertrag auch festgehalten haben.
Sprich, was erwarten die Behörden konkret von den Betroffenen, damit sie die Bedingungen erfüllen? In Schleswig-Holstein haben wir beispielsweise eine gute Regelung zur Übernahme von Passgebühren. Dort wo die Arbeit erfolgreich läuft, wollen wir weiterhin unterstützen und an den Stellen, wo es noch hakt, nachbessern. Damit besprechen wir gerade ein Rundumpaket. Dafür setzten wir uns mit diesem Antrag ein.
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