Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe BesucherInnen,
es ist, glaube ich, kein Geheimnis, dass wir Grüne eine Abschiebehafteinrichtung für falsch halten, denn der Verwaltungszwang darf nicht mit Freiheitsentzug durchgesetzt werden. Freiwillige Ausreisen sind unserer Meinung nach zu bevorzugen. Aber auch hierbei gibt es nichts zu romantisieren.
Wir nennen es freiwillige Ausreise, aber auch sie sind immer mit menschlichen Härten verbunden. Die Frage, wie das organisiert wird und unter welchen Umständen das passiert, hat etwas mit Respekt und Würde zu tun.
Ich würde mir in der Debatte über Abschiebehafteinrichtungen einen ehrlichen Umgang damit wünschen, dass auch eine Abschiebehafteinrichtung die Frage der Rückführungen nicht in Gänze beantwortet. Es geht uns vorrangig darum, dass die Rückführungen aus der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Boostedt, die es bereits gibt, so ausgestaltet werden, dass sie unserem humanen Anspruch gerecht werden.
Deshalb brauchen wir gute Kontakte in die Länder, in die die Menschen zurückkehren müssen. So fordert auch der Flüchtlingsrat, dass es bei einer Rückführung eine materielle und nachhaltige Unterstützung für die Betroffenen geben muss. Denn nur so kann auch eine echte Perspektive im Herkunfts- oder Drittland eröffnet werden.
In dieser Debatte kommt es immer wieder zu einer Vermischung von sicherheitsrechtlicher Prävention und Abschiebehaft. Von „Terrorverdächtigen“ und „Geflüchteten“. Von Ausländerrecht und Strafrecht. So auch im Antrag der AfD.
Aber: Eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wie die AfD sie hier darstellt, ist nicht zwingend gleichzusetzen mit „Fluchtgefahr“. Die Abschiebehaft ist keine effektive und rechtlich zulässige Maßnahme zur Abwehr terroristischer Gefahren. Diesen muss mit Mitteln des Polizei- und Strafrechts begegnet werden.
Im neuen Gesetz der Bundesregierung ist es nun auch möglich, dass GefährderInnen auch in Abschiebehaft genommen werden. Pro Asyl kritisiert zu Recht, dass die neu eingeführte und nicht näher ausgeführte Kategorie eines „Gefährders“ schon strafrechtlich höchst umstritten ist und nicht im Aufenthaltsrecht gelöst werden kann.
Die Abschiebehafteinrichtung soll kommen und im Koalitionsvertrag steht drin, dass es sich bei der Abschiebehaft nicht um eine Strafhaft handelt. Wir bestehen darauf, dass Unterbringungsstandards berücksichtigt werden. Diese Standards sind in der stillgelegten Einrichtung in Rendsburg nicht gegeben. Deshalb werden wir den Antrag der AfD ablehnen
Diese Debatte ist auch eine Diskussion über Rechtsstaatlichkeit in der Flüchtlingspolitik und diese begründet sich meiner Meinung nach nicht darin, möglichst restriktiv und hart in der Sache zu sein. Rechtsstaatlichkeit äußert sich für mich durch den Schutz der Menschenwürde.
Nehmen wir nur die Debatte von vorhin: Der Schutz von Familie ist in unserem Grundgesetz im Artikel 6 verankert. Dieser Schutz ist nicht auf deutsche StaatsbürgerInnen begrenzt. Die Rechtsstaatlichkeit, die wir hier vorfinden, ist der Grund weshalb Menschen sich – auch – dafür entscheiden, nach Deutschland zu kommen.
Und bevor sich die unsägliche Debatte der Pull-Faktoren in den Köpfen breitmacht, werfe ich einfach vorsichtshalber eine Zahl in den Raum: 84 Prozent der Menschen fliehen in die Nachbarstaaten. Deutschland ist nicht der Nachbarstaat von Syrien. Auch nicht von Afghanistan oder Eritrea oder dem Jemen. Es sind die Nachbarstaaten all dieser Länder, die Millionen von Menschen aufgenommen haben.
Sie haben einen Antrag zu sicheren Herkunftsländern geschrieben. Die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten löst keine Probleme, das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten selbst ist ein Problem. Denn kein Land ist pauschal sicher.
Die Verfahren werden dadurch im Übrigen nicht verkürzt, so wie Sie es in Ihrer Begründung behaupten. Sie fordern die Reaktivierung von Rendsburg. Sie schreiben kleine Anfragen zu Tuberkulosefällen durch Asylsuchende, Viehdiebstähle durch AusländerInnen, Krätze durch Geflüchtete. Der Grundtenor: MigrantInnen sind krank und kriminell.
Sie erfragen lauter rechtes Zeug. Sie stellen keine lösungsorientierten Anträge. Sie verfolgen eine rassistische Ideologie, die es MigrantInnen erschweren soll, in Deutschland zu leben. Denn ansonsten würden Sie sich auch einmal die Mühe machen, nach Möglichkeiten zur besseren Integration zu suchen.
Deshalb sind ihre Partei und ihre Programmatik rechts. Deshalb sind ihre Partei und ihre Programmatik rassistisch. Und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen, weil sie rechts sind, weil sie rassistisch sind.
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