Zur Anhörung des Gesetzesentwurfes zur Abschiebehafteinrichtung sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Aminata Touré:
Die Anhörung war wichtig, um die Schwachstellen des derzeitigen Gesetzesentwurfes herauszuarbeiten. So sind viele der Anzuhörenden der Meinung, dass es Nachbesserungsbedarf im Bereich der Aufnahme, der medizinischen Versorgung, der unabhängigen Beratung, der Videoüberwachung, der Telekommunikation, der Sicherheitsmaßnahmen und anderen Bereichen gibt.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Einschränkung der Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Gruppen, die im Bundesgesetz und der europäischen Richtlinie nicht ausgeschlossen werden. Bereits jetzt ist im Landeserlass formuliert, dass es möglichst nicht zur Inhaftierung von Kindern und Familien kommen soll. Das ist für uns Grüne ein extrem wichtiger Punkt, dass bei Minderjährigen und Familien immer mildere Mittel geprüft werden müssen und es in der Praxis nicht dazu kommt. Auszuschließen ist es dennoch nicht, da ein*e Minderjährige*r auch von der Polizei aufgegriffen werden kann und der zuständige Richter sich dann an das Bundesgesetz orientieren würde.
Jetzt gilt es, die Einschränkungen möglichst konkret zu formulieren. Die Anhörung hat auch deutlich gemacht, dass die Grüne Einschätzung nicht fehlgeleitet ist, dass Landesgesetze zwar einschränken können, aber nicht ausschließen können. Wer Abschiebehaft als Instrument komplett verhindern möchte, muss sich auf Bundes- und Europaebene dafür einsetzen.
Die Bedenken nehmen wir als Grüne sehr ernst. Viele der Anregungen hatten wir bereits kommuniziert. Es ist üblich, dass im Gesetzesverfahren die Fraktionen jetzt ihre Änderungsvorschläge diskutieren und verhandeln, was auf landespolitischer Ebene möglich ist. Genau das müssen wir nun koalitionsintern diskutieren und ausbauen.
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