Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle Anderen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch und das nicht erst seit der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern aus sich selbst heraus. Weil sie Menschen sind und das selbstverständlich sein sollte.
Wir haben eine ganze Reihe von Gesetzen, die diese Selbstverständlichkeit juristisch formulieren und sie individuell einklagbar machen.
Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Bundes- und Landesgleichstellungsgesetze stellen klar, dass Menschen mit Behinderung gleich behandelt werden müssen.
Das zeigt deutlich auf, dass diese Selbstverständlichkeit nicht immer Konsens gewesen ist. Nicht in der Gesellschaft, nicht in der Politik und nicht im Recht.
Noch in den 70er Jahren war der Blick auf Menschen mit Behinderung geprägt von Sorge und Fürsorge. „Selbst-Empowerment“ und die Aussage „nicht ohne uns über uns“ lagen noch in weiter Ferne.
Der Perspektivwechsel kam allmählich. Er ist unter anderem der „Interessenvertretung ISL – selbstbestimmt Leben“ und ihren Aktivist*innen zu verdanken. Und natürlich war und ist die UN-Behindertenrechtskonvention hierbei ein Meilenstein. Wir müssen Menschen mit Behinderung unterstützen, so viel und so weit, wie sie es brauchen und wollen. Das ist ihr Recht und unsere Aufgabe.
Heute streben wir eine inklusive Gesellschaft an – keine Exklusion und keine Integration.
Eingliederung ist ein sperriger Begriff. Er spiegelt einen veralteten Ansatz in der Behindertenpolitik wider. Menschen, die „außen vor sind“, rein zu holen in die Gesellschaft – eben einzugliedern. In Zeiten von Inklusion passt das nicht.
In Schleswig-Holstein leben knapp 520.000 Menschen mit Behinderung. Das ist nahezu jede*r Fünfte. Rund 340.000 Menschen in Schleswig-Holstein sind schwerbehindert. Sie alle haben gleiche Rechte. Aber sie nützen ihnen nur dann etwas, wenn sie in der Praxis mit Leben gefüllt werden. Und das ist nicht immer und nicht überall der Fall.
Auf der Bundesebene hat man versucht, den Perspektivwechsel von der Integration zur Inklusion auch gesetzlich nachzuvollziehen. Ich betone, man hat es versucht. Es ist kein Geheimnis, dass die Grüne Landtagsfraktion und die Grünen im Bundestag mit dem Bundesteilhabegesetz nicht wirklich zufrieden waren und sind.
Jetzt sind die Länder dran. Wir müssen die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes im Landesrecht nachvollziehen. Das ist nicht nur eine anspruchsvolle Aufgabe. Das ist auch eine Chance. Mit dem ersten Teilhabestärkungsgesetz haben wir die Zuständigkeiten und die Trägerschaft der Eingliederungshilfe klar geregelt. Land und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung.
Die Beteiligung von Menschen mit Behinderung spielt eine zentrale Rolle. Darüber sind wir Grüne besonders froh. Jetzt liegt das zweite Teilhabestärkungsgesetz des Landes auf dem Tisch. Darin geht es ans „Eingemachte“. Es geht um die Individualisierung der Leistungen, um verbesserte Mitwirkung der Betroffenen, um die Trennung von Fachleistung und Grundleistung, um Wahlfreiheit und Flexibilisierung.
Alles das wollen wir. Alles das ist gut für Menschen, die Unterstützung brauchen. Es ist eine logistische Herausforderung für die Leistungserbringer und aus diesem Grund gibt es einen ausreichenden zeitlichen Horizont für die Umsetzung. Die Teilhabegesetze, da müssen wir uns nichts vormachen, werden zu besseren Leistungen und damit auch zu höheren Ausgaben führen. Und das ist richtig so.
Die Kommunen erhalten zwei Millionen Euro extra vom Land für zusätzliches Personal und Fortbildungsbedarfe. Schon jetzt gibt es konstruktive Gespräche über einen möglichen Konnexitätsausgleich.
Das erste und zweite Teilhabestärkungsgesetz werden uns, gemeinsam mit dem Landesrahmenvertrag, einen großen Schritt auf dem Weg zu einer modernen und zielorientierten Eingliederungshilfe voranbringen. Das wird landesweit abgestimmte Verfahren und Standards befördern.
Für uns Grüne steht fest: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen. Das ist nicht verhandelbar. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss mit den Expert*innen in eigener Sache.
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