Kinder in Pflegefamilien und Heimen müssen ihr selbstverdientes Geld behalten dürfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kinder und Jugendliche, die aus ihrem familiären Kontext gerissen werden müssen und dann in die Obhut des Staates kommen, gehören wahrscheinlich nicht zu den Menschen, die von Anfang an ein Vertrauen in diese Gesellschaft haben.
In unseren ersten Jahren wird der Grundstein gelegt für alles: Bildung, Startchancen, Teilhabe, soziale Kompetenzen, Empathie und nicht zuletzt auch der Glaube an Selbstwirksamkeit und Demokratie. Im Mai haben wir zu diesem Thema in diesem Haus einen Berichtsantrag zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien beschlossen.
Die SPD hat nun einen guten Antrag gestellt, bei dem es um die prekäre Situation von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder im Heim leben, geht. Pflegefamilien meistern eine große Herausforderung. Die Situation ist anspruchsvoll für die ganze Familie. Für die Pflegeeltern, die Pflegekinder und die Geschwister. Alle geben ihr Bestes für Geborgenheit und gute Startchancen.
Wenn ein junger Mensch einen Ferienjob macht, sein Taschengeld mit einem Minijob aufbessert oder eine Ausbildungsvergütung bekommt, kann er oder sie das Geld behalten. Das ist selbstverständlich. Wenn man aber Sozialgeld bekommt, weil die eigene Familie Transfereinkommen bezieht, dann darf man nur die ersten 100 Euro voll behalten. Ab dem 101 Euro bleiben nur noch 25 Cent von dem einen Euro mehr übrig. Der Rest wird auf das Sozialgeld angerechnet. Das motiviert nicht, Eigeninitiative zu zeigen, ganz im Gegenteil.
Lebt man in einem Heim oder einer Pflegefamilie, gehen sofort 75 Prozent, also drei Viertel des Einkommens, an das Jugendamt. Das ist nicht gerecht. Damit refinanziert der Kostenträger der Jugendhilfe seine Leistungsausgaben. Zugespitzt könnte man sagen, dass man als Pflegekind seine eigenen Pflegeeltern finanziert. Wir Grüne halten das für falsch. Da sind wir uns mit unseren Koalitionspartner*innen in Jamaika einig. Wir unterstützen die Zielrichtung des SPD-Antrages. Aber die SPD-Landtagsfraktion ist bei weitem nicht die einzige, die an dem Thema dran ist.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendamtsleitungen befasst sich mit diesem Problem. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Fachminister*innen arbeitet an einer Lösung. Es kann sehr gut sein, das noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett beraten und in den Bundestag eingebracht werden wird. Auch auf Bundesebene sind wir Grüne in Vorlage gegangen. Letzte Woche hat die Bundestagsfraktion ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgelegt: Ein Garantiebetrag von 280 Euro für jedes Kind, ohne Antragstellung und Bürokratie. Ergänzt um einen am Bedarf orientierten „Plusbetrag“, so dass maximal 503 Euro gezahlt werden können.
In der Kindergrundsicherung gehen die Kinderregelsätze, der Kindergeldzuschlag, das Bildungs- und Teilhabepaket, das Kindergeld und die Kinderfreibeträge auf. Insgesamt wollen wir zehn Milliarden Euro in die Hand nehmen und damit Kinderarmut effektiv bekämpfen. Das ist eine Ansage.
Es geht bei dem Thema Pflegekinder und Heimkinder finanziell zu entlasten, um Bundesrecht und um primär kommunale Zuständigkeiten. Es wäre sehr gut, wenn die dringend erforderliche Änderung im Kinder- und Jugendhilfegesetz durch den Bund initiiert werden würde. Und das ist nicht unwahrscheinlich. Würde das Bundesgesetz durch eine Initiative der Länderkammer auf den Weg gebracht werden, ist vorprogrammiert, dass die Kommunen Konnexität geltend machen wollen.
Wir schlagen vor, dass wir den Antrag in den Sozialausschuss überweisen. Dort können wir mit Betroffenen, Expert*innen und Jugendhilfeträgern vertiefend beraten. Gemeinsam können wir herausfinden, wie eine sinnvolle Lösung im Bund aussehen könnte, da wir hier beim Ziel an einem Strang ziehen.
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