Grüne Forderung zum Integrationsgipfel: Für eine plurale Demokratie-Strategie gegen Rassismus
Hier ein Artikel vom Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Für eine plurale Demokratie, in der alle sicher sind: Gesamtgesellschaftliche Lösungen für den Kampf gegen Rassismus.
Ein Beitrag von Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin und Obfrau im Innenausschuss für die grüne Bundestagsfraktion, Aminata Touré, Mitglied der grünen Landtagsfraktion Schleswig-Holstein zuständig für Flucht, Migration, Antirassismus, Queerpolitik und Gleichstellung, Berivan Aymaz,Sprecherin für Integrationspolitik, Flüchtlingspolitik und Internationales/Eine Welt der grünen Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen und Belit Onay, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover
Deutschland hat ein Rassismusproblem und das nicht erst seit Hanau. Davor haben People of Color, Schwarze Menschen, Muslim*innen und Jüd*innen seit Jahren gewarnt und gemahnt. Doch sie wurden von der „Mehrheitsgesellschaft“ nicht gehört, ihre Angst wurde nicht ernst genommen, auch nicht nach Mölln, Solingen, dem NSU-Komplex, München, dem Mord an Walter Lübcke oder Halle. Das muss sich ändern, denn Rechtsextremismus und rechter Terror treffen vor allem Menschen mit Rassismuserfahrung.
Wenn sich Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer vermeintlichen Herkunft oder Religion in Deutschland nicht sicher fühlen können, dürfen wir nicht weghören, sondern müssen jetzt endlich klar und deutlich sagen: Wir hören euch, wir nehmen eure Angst ernst, wir haben verstanden und werden handeln. Dem Schock, den ersten einfühlsamen Worten, der deutlichen Verurteilung von Rassismus aus dem gesamten demokratischen Spektrum, folgte allerdings die immer gleiche Debatte über die sicherheitspolitischen Konsequenzen. Doch Rassismus und Rechtsextremismus können nicht rein sicherheitspolitisch bekämpft werden, denn ihnen liegen gesamtgesellschaftliche Probleme zu Grunde. Es reicht nicht, nur die Symptome zu lindern, es ist an der Zeit das Problem an der Wurzel anzupacken. Das fängt bereits bei der Sprache an. Wer von Migration und Diversität als Bedrohung spricht, wer bestimmte Gruppen herabwürdigt oder ausschließt, kann keine glaubwürdige Antirassismusarbeit leisten. Wir Demokrat*innen müssen zusammenstehen gegen Hass, gegen Entmenschlichung und gegen Rassismus. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem die Leistungen der Einwanderungsgesellschaft gewürdigt und Diversität nicht nur als Realität, sondern auch als Stärke anerkannt wird.
Am Montag laden Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Integrationsbeauftragte Widmann-Mauz zum elften Mal Vertreter*innen aus Politik, Medien, Migrantenverbänden sowie Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Sportverbänden zum Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt ein. Wir als Vertrer*innen von kommunaler, Landes- und Bundesebene sehen die große Chance, diesen Gipfel zum Anlass zunehmen, eine gesamtstaatliche Strategie gegen Rassismus auf den Weg zu bringen. Eine solche kann nur mit der Expertise und den Forderungen der Zivilgesellschaft gewürdigt werden. Deshalb fordern wir:
Das Versprechen einer pluralen Demokratie einlösen – Rassismus erkennen und Demokratie fördern
Wer Rassismus bekämpfen möchte, braucht gesamtgesellschaftliche Ansätze. Deshalb fordern wir:
1. Neues Staatsziel „Vielfalt in Einheit“ nach kanadischem Vorbild ins Grundgesetz aufnehmen.
Das Bekenntnis zu Deutschland als Einwanderungsland muss verfassungsrechtlich verankert werden. Gleichzeitig soll eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Art. 91a GG „Gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“ sicherstellen, dass der Bund bei der Rahmenplanung und Finanzierung dieser Ziele, die Länder und Kommunen unterstützt. Die Gestaltung der Migrationsgesellschaft muss zukünftig stärker als gesamtstaatliche Verantwortung wahrgenommen werden.
2. Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz streichen
Rassismus lässt sich nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz beibehalten wird. Der Grundgedanke des Wortlautes suggeriert ein Menschenbild unterschiedlicher „Rassen“. Damit wird rassistischem Denken Vorschub geleistet. Der Begriff „Rasse“ sollte deshalb gestrichen werden, ohne das Diskriminierungsverbot in Art. 3 (3) Satz 1 zu schwächen.
3. Antirassismus zur Chefinnensache machen
Antirassismus und Demokratieförderung müssen als Querschnittsaufgaben der gesamten Bundesregierung vorangetrieben werden. Rassismus wurde in großen Teilen der deutschen Politik lange nicht als Problem betrachtet. Um dieses Defizit an Wissen, Erfahrungen und Expertise aufzuarbeiten und aufzuholen, muss das „Forum gegen Rassismus“ zu einer unabhängigen Expert*innenkommission zu Rassismus aufgewertet, neu aufgestellt und im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Wir brauchen ein konsequentes Vorgehen gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und sämtlichen menschenfeindlichen Einstellungen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Es bedarf einer Bestandsaufnahme und wissenschaftlichen Expertisen zu Erscheinungsformen und Folgen von antimuslimischen Rassismus, antischwarzen Rassismus, Rassismus gegen Sinti*ze und Rom*nja, anti-asiatischen Rassismus und den weiteren Ausprägungen in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen. Ein institutioneller Dialog zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Medien, insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, über den richtigen Umgang mit menschenfeindlichen Positionen in der Öffentlichkeit ist dringend notwendig und überfällig. In Zivilgesellschaft und Wissenschaft existiert ein großes Potenzial an Wissen und Ideen. Diese Ressourcen bleiben bisher vollkommen ungenutzt. Die Expert*innenkommission muss Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus entwickeln und deren Umsetzung koordinieren und „kontrollieren“. Ein*e Antirassismusbeauftragte*r muss alle Maßnahmen der Bundesregierung zu Antirassismus in jeglicher Form wirksam bündeln und in einem jährlichen Bericht zu Erscheinungsformen und Entwicklungen des Rassismus in Deutschland dem Bundestag vorlegen. Durch den institutionalisierten Austausch zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden, zwischen Staatsschutz, Politik und Justiz, soll die Expert*innenkommission nachhaltige Strategien gegen Rassismus entwickeln.
4. Demokratieförderung als eigenständiger Aspekt im Gemeinnützigkeitsrecht verankern
Vereine und Einrichtungen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, sind das Rückgrat des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Deshalb muss die Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sichergestellt werden. Der Einsatz für den Erhalt und die Förderung unserer Demokratie ist zweifellos gemeinnützig.
5. Demokratiefördergesetz jetzt auf den Weg bringen
Die Demokratieförderung auf kommunaler Ebene, auf Länder- und Bundesebene muss durch ein Demokratiefördergesetz sichergestellt, ausgebaut und dauerhaft abgesichert werden. Das Gesetz umfasst die Stärkung kommunaler und zivilgesellschaftlicher Strukturen. Ziel ist es, dass bundesweit Fördermittel zur niedrigschwelligen Förderung von Projekten lokaler zivilgesellschaftlicher Initiativen bereitgestellt werden können, die unbürokratisch vergeben werden. Flächendeckende mobile Beratungskapazitäten sollen sicherstellen, dass auch der strukturschwache Raum erreicht wird.
6. Politische Bildung als lebenslanges Lernen ernst nehmen
Um sich mit den Grundwerten unserer Demokratie, mit Antirassismus und Rechtsextremismus auseinandersetzen zu können, ist politische und historische Bildung unerlässlich. Wir verstehen politische Bildung generationenübergreifend als Teil des Lebenslangen Lernens, das gezielt gefördert werden muss, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Wesentlich dabei ist, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Bürger*innen im Prozess der politischen Meinungsbildung Debatten besser reflektieren und einordnen können; dabei sind neben Jugendlichen auch stark berufsaktive Zielgruppen in den Blick zu nehmen. Dabei gilt es nicht nur die Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung zu stärken, sondern auch die Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen, wie die Migrant*innenselbstorganisationen, zu nutzen und diese dabei strukturell und finanziell einzubinden und zu fördern.
7. Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage ausbauen
Das Netzwerk hat sich der Antirassismusarbeit an Schulen verschrieben und ermutigt Schulgemeinschaften, das Klima an ihrer Schule ohne Rassismus und mit Courage zu gestalten. Diese wichtige Arbeit der Sensibilisierung und Thematisierung sowie Projektarbeit an Schulen muss weiter ausgebaut und gefördert werden. Ziel ist ein nachhaltiges und strukturell verankertes rassismuskritisches Bewusstsein der Schüler*innen, Lehrenden und anderen Pädagog*innen sowie Sozialarbeiter*innen. Dazu gehört auch Aus- und Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern zur Demokratiebildung auszubauen und rassismuskritischen Politikunterricht an allen Schulformen zu stärken. Zudem braucht es unabhängige Beschwerdestellen für Schüler*innen, die Rassismuserfahrungen gemacht haben.
8. Vermittlung der Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte, der Bedeutung von Antirassismus, sowie der Geschichte Deutschlands als Einwanderungsland in Lehrplänen verankern
Um einer pluralen Demokratie gerecht zu werden, sollten sich die vielfältigen und unterschiedlichen Perspektiven auf deutsche Geschichte und Gegenwart auch in den Lehrplänen widerspiegeln. Deshalb fordern wir, dass im Rahmen der Kulturministerkonferenz in Kooperation mit dem Forum Rassismus eine gemeinsame Erklärung erarbeitet wird, die die Schritte zu einer Thematisierung des Kolonialismus, von Antirassismus und der deutschen Geschichte als Einwanderungsland in den Schulen aufzeigen soll. Unsere koloniale Vergangenheit ist ein integraler Bestandteil unserer Geschichte und die kritische Aufarbeitung muss auch immer Teil unserer Gegenwart sein.
9. Einrichtung eines Sachverständigenrates zu Demokratiefragen und Verfassungswerten
Die offene Gesellschaft kommt zunehmend unter Druck. Für die Sicherung und Fortentwicklung unserer Demokratie ist die stetige qualitative Analyse zu Einstellungen zu unserer Demokratie wichtiger denn je. Deshalb ist die Einrichtung eines Sachverständigenrates zu Demokratiefragen und Verfassungswerten, der Einstellungen und die Wahrnehmung unserer pluralen Demokratie bündelt, beurteilt und bewertet, geboten. In seiner Funktion als ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Expert*innengremium soll regelmäßig die „Qualität“ der Demokratie sowie die Einstellung der Bevölkerung zur Demokratie erforscht, Forschungslücken geschlossen und Empfehlungen erarbeitet werden.
Das Versprechen einer pluralen Demokratie einlösen – Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen
10. Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, das Teilhabe ermöglicht
Das Staatsangehörigkeitsrecht als Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, die Teilhabe und Partizipation garantiert, muss reformiert werden. Es ist an der Zeit der pluralen Demokratie auch durch das Staatsangehörigkeitsrecht zur Wirklichkeit zur verhelfen und eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht voranzutreiben. Statt einem Rollback zum diskriminierenden Abstammungsprinzip (ius sanguinis) Vorschub zu leisten, braucht es ein offenes auf den Erwerb der Staatsangehörigkeit ausgerichtetes Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht. Um unsere Einwanderungsgesellschaft zu gestalten, muss alles daran gesetzt werden, dass sich Menschen unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft zugehörig fühlen, dass sie Deutsche sein werden und auch bleiben wollen.
11. Recht auf Teilhabe gesetzlich verankern
Eine plurale Demokratie kann nur gelebt werden, wenn allen Menschen in unserer Einwanderungsgesellschaft tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation in der Gesellschaft ermöglicht wird. Wir fordern ein Teilhabe- und Partizipationsgesetz auf Bundesebene, um rechtliche Gleichbehandlung, demokratische Teilhabe und Beteiligung gesetzlich zu verankern. Ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz ist dabei ein wichtiger Beitrag, um die Gleichstellung aller Menschen im Land auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Bestehende Regelungen in Bundesländern, wie NRW oder Berlin, können sowohl für den Bund als auch für andere Bundesländer als Vorbild dienen und weiterentwickelt werden. Um Repräsentation zu garantieren, fordern wir zudem eine Reform des Bundesgremienbesetzungsgesetzes.
Um seinem Anspruch, Diskriminierung effektiv zu bekämpfen, gerecht werden zu können, muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert werden. Um aus dem zahnlosen Tiger ein scharfes Schwert im Kampf gegen Diskriminierung zu machen, fordern wir ein umfassendes Verbandsklagerecht und das Schließen von Rechtslücken, unter anderem durch die Streichung der wohnungsrechtlichen Ausnahmetatbestände. Wir brauchen ein AGG, das Betroffene in der Durchsetzung ihrer Rechte wirkungsvoll unterstützt und echten Rechtsschutz gewährleistet. Entsprechend soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes finanziell und personell gestärkt werden und ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen etabliert werden. Dabei ist die Etablierung von Landesantidiskriminierungsstellen essentiell.
13. Kommunale Sicherheitspartnerschaften vor Ort schaffen
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung, insbesondere für Menschen mit Rassismuserfahrung und zivilgesellschaftlichen Akteuren, profitiert von Vernetzung, Austausch und Zusammenarbeit. Durch koordinierte Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit kommunalen Akteuren in Form von Sicherheitspartnerschaften werden Frühwarnsysteme etabliert, der Austausch verstetigt, die Sensibilisierung verbessert und beteiligte Akteure zusammengebracht. Dazu gehört auch eine Verbesserung des Schnittstellenmanagements zwischen Sicherheits- und Versammlungsbehörden. Außerdem braucht es verstärkt juristische Beratungsangebote in den einzelnen Bundesländern, um Kommunen beispielsweise im Umgang mit Immobilien, die von Rechtsextremen benutzt oder erworben werden, sowie bei rechten Konzerten, zu unterstützen. Nicht nur aus präventiven Gesichtspunkten ist die Schaffung solcher Strukturen von Vorteil. Sie verbessern auch die Reaktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und tragen dazu bei Kriminalität einzudämmen und damit die objektive und subjektive Sicherheitslage zu verbessern.
14 Die Struktur und Vernetzung interkultureller Berater*innen bei den Sicherheitsbehörden
Rassismuskritische und auf den Abbau von Diskriminierung gerichtete Strukturen müssen auch bei den Polizei- und Sicherheitsbehörden ausgebaut und institutionalisiert werden und innerhalb der Behördenhierarchien fest verankert werden. Die Aufgabenbereiche umfassen die Rollen von Dialogbeauftragten als vermittelnde Akteure sowie die Organisationsentwicklung innerhalb der Behörden. Darüber hinaus ist die Opferberatung zu stärken.
15. Unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung gründen
Ein Paradigmenwechsel, verbunden mit einem Quantensprung in der Analysefähigkeit der gegenwärtigen Bedrohungslage durch Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, ist dringend gefordert. Deshalb braucht es ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung. Mithilfe des Instituts soll die Expertise aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft dauerhaft in die Analysen des Bundesamts für Verfassungsschutz einfließen und nutzbar gemacht werden. Zu diesem Neustart des Verfassungsschutzes gehört die Befähigung der Sicherheitsbehörden, Gefährdungen durch rechtsextremistische Netzwerke tatsächlich zu erkennen. Nur so können ernsthafte und wirksame Konsequenzen aus den gemachten Fehlern, insbesondere aus dem NSU-Terror, gezogen werden. Auch eine lückenlose Aufarbeitung möglicher Versäumnisse des Verfassungsschutzes unter dem ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen und deren Auswirkungen bis in die Gegenwart sind zwingend geboten. Dabei ist es unerlässlich, die Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse vollständig umzusetzen.
16. Schutz von Moscheen, Synagogen und anderen gefährdeten Einrichtungen sicherstellen
Für umfassende Sicherheitskonzepte zum Schutz von Moscheen, Synagogen und anderen gefährdeten Einrichtungen braucht es auf individuelle Gefährdungsanalysen aufbauende Schutzkonzepte. Diese müssen in den jeweiligen Ländern konsequent umgesetzt werden, die dabei finanzielle Unterstützung für die notwendig gewordenen Sicherheitsmaßnahmen vom Bund erhalten müssen.