Abschiebehaft bleibt ein falsches bundesgesetzliches Instrument
Zum heute (20. März) im Innen- und Rechtsausschuss beschlossenen Abschiebehaftvollzugsgesetz sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Aminata Touré:
Wir Grüne sind nach wie vor der Meinung, dass Abschiebehaft das falsche Instrument der Ausweisung ist. Dennoch sind wir als Länder in der Ausführungspflicht. Auf dem kommenden Parteitag (23./24. März) werden wir daher unsere Position, Abschiebehaft aus dem Bundesgesetz zu streichen, bekräftigen.
Schon heute werden Menschen aus Schleswig-Holstein in Abschiebehafteinrichtungen anderer Bundesländer untergebracht. Auch für diese Menschen tragen wir die Verantwortung, denn unter Umständen werden sie dort unter schlechteren Bedingungen untergebracht. Mit unserem Gesetz definieren wir unsere Mindestanforderungen und Standards. So konnten wir final erkämpfen, dass es unter anderem nachts keinen Einschluss geben wird und die Trennung zum Strafvollzug deutlicher wird: Flucht ist kein Verbrechen!
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem im vergangenen Herbst eine Entscheidung zur Fixierung von Personen gefällt und damit mehr Recht für Betroffene geschaffen. Das haben wir im zweiten Entwurf ebenfalls berücksichtigt. Das Gesamtbild ergibt sich somit aus dem Gesetz, der Verordnung und dem Erlass, der ohnehin vorsieht, dass Frauen, Kinder und weitere besonders Schutzbedürftige nicht inhaftiert werden. Das wird weiterhin gelten.
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