Gemeinsam mit CDU und FDP haben wir als Grüne Fraktion einen Antrag zur Helfer*innengleichstellung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in
Schleswig-Holstein gestellt. Hier könnt ihr euch den Antrag durchlesen und hier meine Rede dazu anhören.
Meine Rede im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleg*innen,
in Deutschland sind rund 31 Millionen Menschen ehrenamtlich aktiv und engagieren sich damit in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl. Dabei sind die Einsatzfelder für Ehrenamtler*innen so unterschiedlich wie die Gesellschaft selbst. Ob im Sportverein, in der Flüchtlingshilfe oder im Rettungswesen: große Teile unserer Gesellschaft sind auf der Säule des Ehrenamts aufgebaut.
Heute geht es um den Teil des Ehrenamts, der in seiner Freizeit in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr tätig wird, also vor allem das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter Samariter Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, DLRG, THW und viele mehr. Meine Vorredner*innen haben bereits erläutert, dass wir aktuell in einer Situation sind, in der die Helfer*innen schlicht und ergreifend nicht gleichbehandelt werden. Während die Kamerad*innen der freiwilligen Feuerwehr über §30 des Brandschutzgesetzes sozial abgesichert sind, sind andere Helfer*innen der oben genannten Gruppen nicht im gleichen Umfang abgesichert.
Immer mehr Expert*innen rechnen damit, dass sich aufgrund der Globalisierung auch Pandemien häufen werden. All dies führt dazu, dass wir immer mehr auf die Hilfe und die Unterstützung von ehrenamtlichen Helfer*innen angewiesen sein werden als je zu vor.
Zu beachten ist, dass die Aufgaben für Helfer*innen wiederrum vielschichtig sind. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir bei gewissen Schadensereignissen Transportpersonen und Personen benötigen, die die Betreuung und Verpflegung von anderen Helfer*innen und geretteten Personen übernehmen.
Wichtig ist zu betonen, dass das Gesetz für alle Rettungseinsätze dienen soll, bei denen weitere Hilfskräfte angefordert werden müssen. Das besondere an diesen Personen ist, dass sie unentgeltlich beziehungsweise lediglich für eine Aufwandsentschädigung arbeiten.
Wir brauchen dringend Regelungen, die die Freistellung der Helfer*innen von der Arbeit ermöglicht und eine Regelung über etwaige Verdienstausfälle. Wir müssen eine Möglichkeit schaffen, sodass sich die Helfer*innen im Anschluss an einen körperlich und psychisch anstrengenden Einsatz erholen können, wie zum Beispiel durch das Abbauen von Überstunden oder das Einreichen von Urlaubstagen.
Dass wir hier in einen grundrechtlich sensiblen Bereich eingreifen, ist uns allen bewusst. Es wird unsere Aufgabe sein, durch Gespräche mit Vertreter*innen der Hilfsorganisationen, Arbeitgeber*innenverbänden, Arbeitnehmer*innen und natürlich mit denen des Ehrenamts gemeinsame Lösungen zu finden und einen möglichen Eingriff in das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb so gering wie möglich ausfallen zu lassen.
Zum Abschluss möchte ich betonen, dass wir Gerechtigkeitslücken nur schließen können, wenn wir unsere aktuelle Rechtslage genau bewerten und die Besonderheiten Schleswig-Holsteins beachten.
Ein solches Gesetz darf keinesfalls dazu führen, dass wir die bestehende Finanzierung des Rettungsdienstes gefährden, sondern vielmehr soll es bei der Gesetzgebung jederzeit um die Verbesserung der sozialen Absicherung der Ehrenamtler*innen gehen und damit nicht nur um eine Gleichstellung, sondern auch um eine Stärkung der gesellschaftlichen Säule des Ehrenamts.
Zum Abschluss: Vielen Dank an all diejenigen, die in diesem Bereich ehrenamtlich unterwegs sind und einen großartigen Beitrag für diese Gesellschaft leisten.