Hier könnt ihr euch meine Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur sozialen Sicherung von Helferinnen und Helfern unterhalb der Katastrophenschwelle (Helfer*innengesetz) anschauen.
Meine Rede im Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,
bei manchen Gesetzen fragt man sich, warum es sie nicht schon längst gibt, weil es wirklich komplett Sinn macht, dass wir dieses nun auf den Weg bringen werden. Umso mehr freue ich mich, dass ich nun dabei sein darf, wenn dieses Gesetz zur Gleichstellung aller Ehrenamtlichen im und um den Katastrophenschutz nun Realität wird. Denn das war längst überfällig. Das hatte uns die Anhörung zur Wasserrettung zuletzt deutlich vor Augen geführt, der Wunsch besteht bei DRK, Johannitern oder ASB schon lange.
Auch wissenschaftliche Untersuchungen zu den Wünschen der Ehrenamtlichen an die Politik brachten klar die Forderung zum Ausdruck, eine rechtliche und materielle Absicherung zu erfahren und gleichgestellt zu werden, egal wo man sich einsetzt. Bei der Freiwilligen Feuerwehr genauso wie beim DRK. Daher war es ein gutes Zeichen für das Ehrenamt in unserem Land, dass wir einstimmig der Landesregierung im Januar des letzten Jahres den Auftrag erteilt haben, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Auch in anderen Bundesländern hat das Thema Fahrt aufgenommen. Von Baden-Württemberg über Berlin und NRW wurden entweder vehement die Gleichstellung gefordert oder bereits in Kraft gesetzt. Auch im Bundestag waren sich alle demokratischen Parteien von CSU bis Linkspartei einig: Eine 2-Klassen-Gesellschaft der Helfer*innen darf es nicht geben, die Gleichstellung muss kommen.
Für Ehrenamtliche sollen durch ihren Einsatz keine finanziellen Nachteile entstehen. Ich finde es gut, dass es über die Freistellung im Einsatz im Land auch bisher keinen nennenswerten Streit gegeben hat. Dafür danke ich den Arbeitgeber*innen. Als Anerkennung für beide Seiten ist mit dem Recht auf Freistellung jetzt auch eine Entschädigung für die Arbeitgeber*innen gesetzlich vorgesehen.
Und das nicht nur in Katastrophen, sondern auch in außergewöhnlichen Einsatzlagen, die noch keine Katastrophe sind, aber trotzdem vollen Einsatz benötigen. Besonders lange und schwere Staus im Sommer, Waldbrandgefahren, schlimme Verkehrsunfälle mit vielen Verletzten oder Hochwasser.
Wir wollen auch daran arbeiten, dass diese Lagen nicht vorkommen. Unser Land präventiv gut aufstellen. Gegen Verkehrsunfälle kann ein Tempolimit helfen. Immer heißer werdende Sommer wollen wir Grüne mit unserem Klimaschutzprogramm zumindest eindämmen, um immer extremere Wetterlagen nicht zur neuen Normalität werden zu lassen. Aber alle Katastrophen werden wir auch bei der besten Vorsorge nicht verhindern können.
Wir haben im Innenausschuss bereits präventiv die Anhörung zum Helfer*innengesetz beschlossen, sodass wir noch inhaltliche Fragen klären können, wenn etwas offengeblieben sein sollte. In der auftraggebenden Plenardebatte letztes Jahr wurden die Themen Kinderbetreuung und psychosoziale Notfallversorgung angesprochen. Das ist meines Erachtens nun ausreichend geregelt.
Zum Schluss: Vielen Dank an die Helfer*innen für die großartige Arbeit, die Sie hier im Lande leisten. Ich weiß, dass Sie auf dieses Gesetz gewartet haben – nun wird es kommen. Ich freue mich, dass wir das auch noch so kurz vor Ende der Legislatur hinbekommen werden!