Rede: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht an erster Stelle“
Wir sprechen heute über den ersten Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Vorfälle in den Friesenhof-Heimen haben gezeigt, wie hilflos Kinder- und Jugendliche den Bedingungen in Heimen gegenüber stehen. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss hat sich in der vergangenen Legislaturperiode deshalb intensiv mit der Situation in der Heimerziehung auseinander gesetzt.
Die Einrichtung der Ombudsstelle war eine der Konsequenzen. Kinder- und Jugendliche sollen eine Ansprechperson haben, an die sie sich bei allen Fragen, Problemen und Nöten wenden können. Niedrigschwellig, anonym, positiv parteilich; das sind die Eckpfeiler des Konzeptes.
Die Küstenkoalition hat sich dazu entschieden, die Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten anzusiedeln. Das ist gut, denn sie ist als Institution bereits bekannt und in sozialen Angelegenheiten sehr erfahren. Der erste Bericht macht deutlich, wie kompetent und sorgfältig auch mit der Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe umgegangen wird.
Auch der Kinderschutzbund steht als Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche bereit. Er hat drei Vertrauensstellen in Flensburg, Heide und Rendsburg eingerichtet. Aus Grüner Sicht ist das keine Konkurrenz, sondern eine Bereicherung. Beide Angebote können sich ergänzen.
Für uns steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen an erster Stelle. Jeder einzelne Fall ist wichtig. Jedes Kind, das Hilfe und Unterstützung benötigt, muss diese auch bekommen. Heimerziehung ist ein gravierender Eingriff ins individuelle Leben. Heimerziehung ist die ultima ratio, wenn alle anderen Maßnahmen in den Familien und zur Unterstützung der Familie nicht weiterhelfen.
In Schleswig-Holstein gibt es rund 1.300 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit knapp 9.000 Plätzen. Das ist eine ganze Menge. Hier dürfen wir keine Missstände dulden. Als weitere Konsequenzen aus dem Friesenhof-Fall hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket mit konkreten Vorschlägen auf den Weg gebracht: mehr Qualität und bessere Standards, effektivere Kontrollen, mehr Kooperation und bessere Koordination. Dazu gehört ein Schlüssel für fachlich qualifiziertes Personal in den Einrichtungen und eine personelle Aufstockung im Landesjugendamt. Heute sind dort 12 anstatt vier Personen tätig.
Um diese Ziele zu erreichen, hat Schleswig-Holstein seine Kinder- und Jugendhilfeverordnung novelliert. Es ist nötig, dass das pädagogische Konzept einer Einrichtung bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis und in regemäßigen Abständen auch danach überprüft wird. Schleswig-Holstein hat sich außerdem intensiv für eine neue Arbeitsgruppe der Jugend- und Familienminister*innen Konferenz engagiert und für eine Novellierung des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetzes) eingesetzt.
Der Bericht zeigt konkrete Anregungen für weitere Verbesserungen: Dass sich die entsendenden Jugendämter um ihre Kinder und Jugendlichen kümmern, Kontakt halten und sie auch vor Ort regelmäßig besuchen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dass die Unterbringung in der Regel wohnortnah organisiert wird und nur dann außerhalb des Bundeslandes stattfindet, wenn Fall und Situation dies nahe legen. Dass begründete Tätigkeitsuntersagungen von Beschäftigten nicht unter dem Deckel gehalten werden, sondern in einer internen Datenbank Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bundesweit zugänglich sind.
Sicherlich, das ist datenschutzrechtlich nicht einfach. Aber es ist in der Sache sinnvoll und geboten. Ich bin zuversichtlich, dass hier eine rechtskonforme Lösung gefunden werden kann. Die SPD hat aus diesen Vorschlägen der Ombudsstelle einen Landtagsantrag gemacht. Das ergibt fachlich Sinn und wir Grüne unterstützen die Punkte. Gerade Kinder, die in ein neues Umfeld und aus ihrem alten gerissen werden, brauchen Strukturen, um neu anfangen zu können. Dazu gehört natürlich auch die Beschulung. Deshalb hat es einen entsprechenden Erlass aus dem Bildungsministerium gegeben. Er soll dafür Sorge tragen, dass auch alle Kinder und Jugendlichen in einer Regelschule beschult werden. Wir sind der Meinung, dass Umsetzung und Wirkung des Erlasses in der Praxis evaluiert werden müssen.
Wenn es funktioniert, ist alles gut. Wenn nicht, müssen und werden wir nachsteuern. Wir möchten beide Anträge in die Fachausschüsse überweisen.
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